Boddin
Ein kurzer Abriss der Geschichte Boddins
Die erste schriftliche Erwähnung Boddins erfolgte im Jahre 1458. Seit der Zeit vor 1458 bis 1872 gehörte Boddin zum Herrschaftsbereich des Stift Heiligengrabe.
Boddin ist ein Runddorf in dessen Mittelpunkt sich die Kirche befindet. Sie wurde im Jahre 1854 erbaut. Die alte Kirche soll eine Holzkirche gewesen sein.
Im Jahre 1576 waren in Boddin 8 Hüfner ansässig. 1734 gab es 71 Einwohner; heute sind es ca. 300 Einwohner.
Seit Jahrhunderten war der Haupterwerbszweig die Landwirtschaft. Die Böden sind sandig und mager. Es gab und gibt viel Wald, welcher pilzreich ist.
Im Jahre 1974 wurde die Gemeinde Boddin mit der Gemeinde Langnow zur Gemeinde Boddin-Langnow zusammengelegt.
Aus einem alten Schulheft:ca. 1930
Aus der Chronik des Dorfes Boddin
Das Dorf Boddin ist ein Rundling. Es ist jedenfalls von den Wenden angelegt worden. Das eigentliche Dorf geht bis zur Schule und dem Eckstorffschen Erbhof. Alle anderen Stellen und Höfe sind ausgebaut. Das Dorf Boddin soll früher am Pritzwalker Weg auf Strassenburgs Plan gelegen haben. Schon vor 1800 soll in Boddin bereits eine Schule gewesen sein. Das Schulhaus stand früher an der Kirche vor dem Lehnhofe. Später wurde sie am Eingang des Dorfes, wo es jetzt steht errichtet.
Die Giebelseite des Schulhauses zeigt nach der Strasse, Haus und Ställe waren früher zusammengebaut. Im Jahre 1846 wurde das jetzige, massive Schulhaus mit der Front nach Osten gebaut. Statt der alten Scheune, die früher mit dem alten Haus verbunden war, ist im Jahre 1884 eine neue, massive erbaut worden. Vor 100 Jahren wirkte an der Schule der Lehrer Grothe etwa 20 Jahre lang. Er starb 1855 wenig über 40 Jahre an der Schwindsucht. 1860 kam der Lehrer Otto, der bis ins Jahr 1877 wirkte. Von 1877 bis 1904 dann Friedrich Telschow.
Die Separation der Boddiner Feldmark 1826
Auszug aus der Verhandlungsniederschrift vom 13. Juli 1826.
Am 28. August 1824 beantragte der Schmied Karl Schenk in Boddin die Aufhebung der zwischen ihm und den übrigen Grundeigentümern bestehende Gemeinheit und die Zusammenlegung seiner erkauften 1 ½ Hufen Landes.
Diesem Antrag schlossen sich an:
- Freischulze Joachim Fr. Jäger
- Der Bauer Friedrich Dachse
- Der Bauer Johann Joachim Krüseke
- Der Bauer Christian Schulz
- Der Bauer Andreas Schulz
- Der Bauer Joachim Friedrich Schulz
- Der Bauer Johann Friedrich Strassenburg
- Der Bauer Johann Buchow
- Der Bauer Andreas Spitz
- Der Altsitzer Friedrich Spitz für die Witwe Marie Dunkelmann geb. Spitz
- Die Kirche Prediger Waßmut
- Die Schule Lehrer Petrowsky
Die Antragsteller Nr. 3 - 10 waren des Schreibens unkundig und hatten sich den Sekretär Flotho zum Beistand erbeten.
Die Teilung der Grundweide erfolgte in der Art, dass jeder 3 Hufner einen Teil und jeder 1 ½ Hufner ½ Teil erhielt.
Der Rezess 22.02.1850
Anm.: Rezess = Lat. Rücktritt, Auseinandersetzung, Vergleich des schriftlich niedergelegten Ergebnisses von Verhandlungen.
Am Rezess waren beteiligt:
- Der 3 Hufnerhof Grabow (447 Morgen)
- Der 3 Hufnerhof Dachse 294 Mg + eine Parzelle 131 Mg
- Der 3 Hufnerhof Krüseke 268 Mg
- Der 3 Hufnerhof A. Schulz 338 Mg
- der 3 Hufnerhof Fr. Schulz 348 Mg
- Der 3 Hufnerhof Chr. Fri. Strassenburg 328 Mg
- Der 2 ½ Hufnerhof Christian Strassenburg 288 Mg
- Der 1 ½ Hufnerhof Buchow 191 Mg
- Der 1 ½ Hufnerhof Spitz 205 Mg
- Der 1 ½ Hufnerhof Dunkelmann 220 Mg
- Der 1 ½ Hufnerhof Röbert 95 Mg (Roggen 64 Mg. Ziesche 31 Mg)
Teilungsgrundsatz
6 Drei Hufner 1 Zweineinhalbhufner je 1 Teil = 7 Teile 4 Eineinhalbhufner je ½ Teil = 2 Teile
Die Lage der Feldmark machte den Abbau der Wohn- und Wirtschaftsgebäude einiger Interessenten aus dem Dorfe nach den ihnen zugeteilten Plänen nötig. Zum Abbau entschlossen sich:
Der 3 Hufner Dachse Der 3 Hufner Andreas Schulz Der 3 Hufner Friedrich Schulz
Sie erhielten als Entschädigung zu neuen Baustellen 4 Morgen leichtes Haferland zugebilligt, außerdem 100 Thaler bares Geld, die 8 besten Eichen der Feldmark als Brennholz. Weiterhin musste jeder 3 Hufner 24 Baumfuhren und einen Schock Dachschönen.
Nach Paragraph 3 des Rezesses wurde der gemeinschaftlich ausgesetzte Wasserbehälter in der Nachtkoppel (Schafwäsche) 60 Ruten große Weidefläche von der Gemeinde an Christian Friedrich Strassenburg für 18 Thaler Courrant verkauft.
Die Grenzen der Abfindungspläne wurden durch Hügel bezeichnet und zwar die Ackergrenzen durch Grenzsteine von 3 Fuß Breite und einen Stein in der Mitte, die Wiese durch große Steine und die Grundweide zwischen Grabow, Dachse und Krüseke durch einen Wall von 3 Fuß Breite und 2 Fuß breiten beiderseitigen Grenzen durch Richtwerke von Pfosten mit 3 Richen übereinander bezeichnet.
Nach Paragraph 14 ist die Separation (von 7 Interessenten) des Ackers mit dem 9. September 1826, die Wiesen und Weiher 1827 erfolgt. Die Kosten des Rezesses trugen die Interessenten nach der Größe ihres Besitzes.
Der Rezess wurde von 7 Interessenten nicht unterzeichnet, da sie Berufung eingereicht hatten.
Am 31. Mai 1851 wurde aber mit ihnen Vergleich geschlossen, wonach die an Straßenburg verkaufte Schafwäsche nach wie vor gemeinschaftlicher Besitz bleiben sollte. Am 28. April 1852 wurde noch wegen Strassenburg verglichen, dass der Bauer Strassenburg zu Gunsten seines 2 ½ Hufnerhofes, der als 3 Hufnerhof im Hypothekenbuch eingetragen war, ein für alle mal eine Entschädigung von 100 Thalern Courrant erhielt.
(Quelle: boddin.net)